Aktualisierung nach RöV für Ärzte, MTRA und MTA

1. Allgemeine Informationen

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte, MTRA und MTA.

Gem. § 48 Abs. 1 der aktuellen StrlSchV i.V.m. Anlage 6 der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ (2012).

Nach der Röntgenverordnung müssen Fachkunden im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisiert werden.

Der Kurs ist anerkannt durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten AZ.: 84 841-00010/2017-002, neu Dok.-Nr. 108-84 841-01/2020-9#2 Referat 1086 vom 08.01.2021.

 

2. Termine

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