1. Allgemeine Informationen
Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für Personen mit sonstiger abgeschlossener medizinischer Ausbildung und für Personen, die ausschließlich einfache Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung des unmittelbar anwesenden Arztes bedienen.
Gem. § 49 Abs. 3 der aktuellen StrlSchV i.V.m. Anlage 11 bzw. 10 der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ (2012).
Nach der Röntgenverordnung / Strahlenschutzverordnung müssen Kenntnisse im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Der Kurs ist anerkannt durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten AZ.: 84 841-00010/2017-002, neu Dok.-Nr. 108-84 841-01/2020-9#2 Referat 1086 vom 08.01.2021
2. Termine
08. Juli 2023 Montabaur
04. November 2023 Trier
Kosten: 175 € pro Person
Hier das Anmeldeformular als PDF: Anmeldung
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