Strahlenschutzkurs für OP-Personal – 20 Stunden

1. Allgemeine Informationen

Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz für Personen, die ausschließlich einfache Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung des unmittelbar anwesenden Arztes bedienen.

Gem. § 49 Abs. 1 der aktuellen StrlSchV i.V.m. Anlage 10 der „Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ (2012).

Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz müssen alle 5 Jahre aktualisiert werden.

Der Kurs ist anerkannt durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten AZ.: 84 841-00010/2017-002 vom 30.01.2017, neu Dok.-Nr. 108-84 841-01/2020-9#2 Referat 1086 vom 08.01.2021.

2. Termine

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